Was steckt hinter dem BFSG?

August 11, 2025Web-Optimierung

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland gesetzlich verpflichtend – durch das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Das betrifft unter anderem:

  • Websites & Webshops
  • Digitale Produkte wie E-Books, Terminals, Bankautomaten
  • Mobile Apps
  • Software-Plattformen
  • Kommunikationsdienste und Support-Tools

Kurz: Alles, was digitale Informationen oder Interaktionen bereitstellt – muss künftig auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.

Wer ist betroffen?

Vor allem Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, müssen handeln. Aber auch viele kleinere Betriebe und Händler sind betroffen – etwa mit ihren Online-Shops oder Kundenportalen.

Ausgenommen sind:

  • rein B2B-orientierte Services
  • sehr kleine Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio. Euro

Aber: Auch diese Gruppen profitieren von barrierefreien Angeboten – etwa in puncto SEO, Nutzerfreundlichkeit und Markenimage.

Was genau muss angepasst werden?

Das BFSG orientiert sich an internationalen Standards, insbesondere an der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit digitaler Produkte. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Wahrnehmbarkeit: Kontraste, Schriftgrößen, strukturierte Inhalte
  • Bedienbarkeit: Tastaturnavigation, keine Zeitbegrenzungen, barrierefreie Formulare
  • Verständlichkeit: Einfache Sprache, klare Anweisungen, konsistente Bedienlogik
  • Robustheit: Kompatibilität mit Screenreadern und Assistenztechnologien
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel oder Transkripte für Videos

Barrierefreiheit ist dabei nicht nur Technik, sondern auch Inhalt und Gestaltung.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit?

Auch wenn die Umsetzung zunächst Aufwand bedeutet – sie bringt langfristig viele Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen
  • Besseres Nutzererlebnis: für alle – Stichwort „Design für alle“
  • Wettbewerbsvorteil: z. B. bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Besseres Google-Ranking: Barrierefreie Seiten sind oft SEO-optimiert
  • Weniger rechtliche Risiken: Strafen bei Nichteinhaltung bis zu 100.000 €

Und nicht zuletzt: Barrierefreiheit ist ein Zeichen von Respekt und Inklusion.

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Der Countdown läuft: Unternehmen haben noch bis Juni 2025 Zeit, um ihre digitalen Angebote fit zu machen. Wer jetzt startet, kann strukturiert vorgehen – statt hektisch auf den letzten Drücker zu reagieren.

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have. Sie wird zum Standard. Und das ist auch gut so.

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“Gemeinsam gestalten wir ihre digitale Identität”

Philipp Zimmermann

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